Mitgliederservice

Bauliche Veränderungen

Wenn Sie bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung vornehmen wollen gilt der Grundsatz: Alle fest mit dem Gebäude verbundenen Mietereinbauten sind genehmigungspflichtig.

Das betrifft zu Beispiel zusätzliche Sicherheitsschlösser an der Wohnungseingangstür oder die Montage einer Markise am Balkon.

Sprechen Sie uns hierzu bitte unbedingt an, denn im Falle einer nicht erteilten Genehmigung können wir den Rückbau verlangen.

Kleintierhaltung

Nein, wir haben nichts gegen Tiere. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Tierhaltung bestimmten Regeln folgen sollte. Das kommt dem Tier zugute und einem ungetrübten Miteinander in der Hausgemeinschaft erst recht.

Eine ausdrückliche Genehmigung benötigen lediglich Hundebesitzer.

Mängelmeldung

Fenster klemmt, Wasserhahn tropft, Rohr verstopft. Nicht schön, aber kommt nun mal vor. Sagen Sie uns umgehend Bescheid und wir sorgen schnellstmöglich für Abhilfe. Tritt der Schaden nach Geschäftsschluss ein, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister.

Wir bitten Sie jedoch sehr höflich, erst die Schwere des Schadens abzuwägen bzw. realistisch einzuschätzen, wie dringend dessen Beseitigung tatsächlich ist. Bisweilen wird es reichen, wenn der Techniker statt am Samstagabend erst am Montag zu Ihnen kommt.

Heizen und Lüften

Lassen Sie Ihre Räume nicht unbeheizt, auch wenn Sie diese nicht nutzen. Die Wände drohen auszukühlen und der Schimmelbildung wird Vorschub geleistet.

Lüften Sie mehrmals am Tag, mindestens zweimal, indem Sie für zehn Minuten in allen Räumen die Fenster öffnen – Stoßlüften -. Schließen Sie dabei die Thermostatventile. Nur so ist Frischluftaustausch gewährleistet. Die Fenster ständig auf „Kipp“ zu lassen, ist dagegen unsinnig.

Ruhestörender Lärm

Ruhe ist ein soziales Grundbedürfnis. Doch jeder Mensch hat eine andere Auffassung davon, was Ruhe eigentlich ist. Um diese Auffassungen alle unter einen Hut zu bringen, gibt`s gesetzliche Regelungen.

Hier unsere Tipps:

  • Rücksicht ist die erste Bürgerpflicht. Menschen fortgeschrittenen Alters, Kleinkinder oder Schichtarbeiter möchten ihre Mittagsruhe genießen – die gilt von 13 bis 15 Uhr.
  • Feiern macht Spaß, keine Frage! Aber dröhnende Bässe aus der Stereoanlage bis in die frühen Morgenstunden sind für die Nachbar kein Genuss!
  • Kommunikation ist alles! Reden Sie miteinander! Manch einer ist sich gar nicht bewusst, dass er sich ruhestörend verhält und dankbar für Ihre Hinweise.